Bewerbungstipps

Ohne Betriebsinterna zum neuen Job

Vorsicht bei Wechsel in der gleichen Branche

txn. Ein neuer Job ist in Aussicht und nach der schriftlichen Bewerbung steht das Vorstellungsgespräch an. Oft steht hier die erbrachte Leistung im Vordergrund. Bei einem Unternehmen der gleichen Branche ist allerdings besondere Zurückhaltung geboten. Denn wer Betriebsgeheimnisse ausplaudert, verstößt gegen arbeitsrechtliche Pflichten und macht sich möglicherweise sogar strafbar. „Gut beraten sind Bewerber, wenn sie für kritische Details in einem Vorstellungsgespräch offizielle Aussagen des eigenen Betriebs nutzen“, sagt Petra Timm von Randstad Deutschland. Dazu eignen sich beispielsweise Presseinformationen oder Imagebroschüren des Arbeitgebers. Wer darauf zurückgreift, läuft am wenigsten Gefahr, die Schweigepflicht zu verletzen oder vom Personaler des potenziellen Arbeitgebers als Plaudertasche für Betriebsgeheimnisse entlarvt zu werden. Wichtig ist daher, sich bereits vor dem Gespräch mit Fragen zum bisherigen Betrieb auseinanderzusetzen und sich Antworten zu überlegen.

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