txn. Jeder dritte Deutsche zieht aus beruflichen Gründen um. Das kostet viel Zeit und Geld, dennoch ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, für anfallende Umzugskosten aufzukommen. Es sei denn, der Arbeitnehmer wird beruflich versetzt. Dierk Hochgesang vom Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) empfiehlt das frühzeitige Gespräch mit dem neuen Chef: „Einige Unternehmen bieten finanzielle Unterstützung für nötige Neuausstattungen, doppelt gezahlte Mieten oder den Umzug, insbesondere wenn sie zum öffentlichen Dienst zählen oder Rahmenverträge mit Möbelspeditionen haben.“ Ansonsten ist der berufsbedingte Umzug steuerlich absetzbar. Dazu gehören Speditionskosten, doppelte Mieten, Makler-, Fahrt- und Reisekosten. Außerdem lässt sich jede Menge Stress vermeiden, wenn der Wohnungswechsel so strukturiert und effizient wie möglich gestaltet wird. Umzugsunternehmen mit dem AMÖ-Qualitätslogo, dem rollenden Känguru, sind hier die richtigen Ansprechpartner. Weitere Umzugtipps gibt es online auf www.umzug.org.
Azubi-Wissen