txn. Die Liste an Anforderungen in manchen Stellenausschreibungen schreckt Jobsuchende bisweilen ab: Auslandspraktikum, mehrere Jahre Berufserfahrung in unterschiedlichen Bereichen, dazu am besten umfangreiche Kenntnisse in diversen Computerprogrammen – kaum einer kann allen Ansprüchen genügen. „Allerdings ist das meist auch gar nicht nötig“, weiß Petra Timm von Randstad Deutschland. „Bewerber sollten die Ausschreibungen genau lesen und zwischen Muss- und Kann-Kriterien unterscheiden.“ Muss-Kriterien, also Qualifikationen, über die der Bewerber verfügen sollte, enthalten zum Beispiel die Formulierungen „wir erwarten“, „Sie zeichnen sich aus als“, „vorausgesetzt werden“, „Sie haben Erfahrungen in“ oder „Kompetenz im Bereich… ist erforderlich“. Erfüllt ein Bewerber nicht alle Kriterien, sollte er die fehlenden Kenntnisse offen kommunizieren. Kann-Kriterien sind für die ausgeschriebene Stelle zwar nicht zwingend erforderlich, aber vom Arbeitgeber gern gesehen. Das heißt, diese Kriterien fallen bei der Bewerbung nur dann ins Gewicht, wenn es mehrere Anwärter gibt, die sich mit gleicher Qualifikation auf eine Stelle bewerben. Kann-Kriterien lassen sich ebenfalls an der Formulierung erkennen: „Wünschenswert sind“, „idealerweise verfügen Sie über“, „…runden Ihr Bild ab“ oder „vorzugsweise haben Sie Kenntnisse im Bereich“. Fazit: Der potenzielle Bewerber muss nicht hinter alle Anforderungen einer Stellenausschreibung ein Häkchen setzen können. Wer die meisten Muss-Kriterien bereits erfüllt, sollte vor einer Bewerbung nicht zurückschrecken
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